In Usbekistan beginnt die vorzeitige Stimmabgabe bei Präsidentschaftswahlen
Wien / Dasfazit
Heute, am 14. Oktober, hat die vorgezogene Stimmabgabe bei den Präsidentschaftswahlen in Usbekistan begonnen, berichtet Dasfazit in Bezug auf die Zentrale Wahlkomission von Usbekistan.
Es endet am 20. Oktober.
Die offiziellen Präsidentschaftswahlen in Usbekistan sind für den 24. Oktober geplant.
Nach dem Wahlgesetz von Usbekistan hat ein Wähler, der am Wahltag nicht an seinem Wohnort sein kann, das Recht auf vorzeitige Stimmabgabe.
Die Wahlkomission gab die Regeln bekannt, die bei der vorzeitigen Abstimmung zu befolgen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Wähler beim Betreten eines Wahllokals eine soziale Distanz wahren muss. Der Wähler legt der Bezirkswahlkommission einen Ausweis vor, nimmt gegebenenfalls die Schutzmaske ab und zeigt sein Gesicht.
Für die vorzeitige Stimmabgabe erhält ein Wähler auf Grund eines Antrags unter Angabe der Gründe für sein Nichterscheinen am Wahltag (Urlaub, Dienstreise, Auslandsreise etc.) von der zuständigen Bezirkswahlkommission einen Stimmzettel. Die Bezirkswahlkommission sollte jedoch keine zusätzlichen Unterlagen vom Wähler verlangen, die den Grund für die Unmöglichkeit seiner Ankunft in seinem Wahllokal am Wahltag bestätigen.
Nach Erhalt eines Stimmzettels unterschreibt ein Bürger die Wählerliste in Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern der zuständigen Bezirkskommission. Der Stimmzettel wird vom Wähler in einem speziell ausgestatteten Geheimraum ausgefüllt und in die Wahlurne gelegt.