Armenien verantwortet sich heute wegen Verbrechen gegen Aserbaidschan im Gerichtshof in Den Haag
Wien / Dasfazit
Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag wird heute auf der Grundlage der Klage Aserbaidschans eine vorläufige Entscheidung bekanntgeben, dringende Maßnahmen gegen Armenien zu ergreifen.
Aserbaidschan hat beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen eine Klage gegen Armenien wegen Verletzung der Internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung eingereicht, berichtet Dasfazit.
Das Ziel und die Folge der Politik Armeniens, Aserbaidschaner zu diskriminieren, ist die Verletzung ihrer Rechte und Grundfreiheiten unter Verletzung der Artikel 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Konvention.
Aserbaidschan fordert den Internationalen Gerichtshof auf, Armenien wegen Verletzung der Konvention vor Gericht zu stellen und den Schaden zu ersetzen, der Aserbaidschan und seiner Bevölkerung dadurch entstanden ist.