In Usbekistan werden die Anforderungen für die Kreditvergabe verschärft
Wien / DasFazit
Ab dem 1. Juli werden die Anforderungen für die Kreditvergabe an die Bevölkerung in Usbekistan verschärft. Das entsprechende Dekret wurde vom Vorsitzenden der Zentralbank, Mamarizo Nurmuratov, unterzeichnet, berichtet Dasfazit.
Nach den neuen Regeln müssen Banken sicherstellen, dass der Anteil der durchschnittlichen monatlichen Kreditzahlungen 60 % des Einkommens des Kreditnehmers nicht übersteigt. Diese Einschränkung gilt für alle Arten von Krediten, einschließlich Mikrokrediten. Ab dem 1. Jänner 2025 wird dieser Wert auf 50 % gesenkt.
Auch von dieser Regel wird es Ausnahmen geben: Banken dürfen bis zu 15 % ihres Kreditportfolios schuldenfreie Kredite vergeben. Dies wird dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Krediten für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten.
Der Zweck der neuen Maßnahmen besteht darin, das Einkommen der Bevölkerung zu legalisieren, die Kreditvergabe an Bürger mit offiziellem Einkommen zu fördern, die Bewertung inoffizieller Einkünfte zu formalisieren und die Kreditvergabe durch Banken verantwortungsvoll zu gestalten.
Bei der Berechnung von Einkommen und Zahlungen werden verschiedene Einkommensquellen und regelmäßige Zahlungen der letzten 6 Monate berücksichtigt.
Als Kreditnehmer gelten nicht nur die Kreditnehmer selbst, sondern auch Mitkreditnehmer und Bürgen.
Die Zentralbank versichert, dass sie aufgrund der eingeführten Beschränkungen keinen wesentlichen Rückgang des Kreditvolumens an die Bevölkerung erwartet, jedoch könnte sich die Richtung der Kreditvergabe ändern oder die Anforderungen an Kreditnehmer könnten strenger werden, um Kreditausfälle zu verhindern .