Georgien verschärft Geldwäschegesetz

Wien / DasFazit
Das georgische Parlament hat die von der georgischen Regierung initiierten Änderungen zum Gesetz "Über die Erleichterung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" angenommen, berichtet DasFazit unter Berufung auf georgische Medien.
Mit den Änderungen wird der Begriff "Geldwäsche" erweitert, so dass er nicht nur die Legalisierung illegaler Einkünfte, sondern auch die Verwendung oder den Besitz von Vermögenswerten umfasst, die durch Geldwäsche oder mit kriminellen Mitteln erworben wurden.
Darüber hinaus verpflichten die Änderungen Finanzinstitute, Wechselstuben, Geschäftsbanken, Notare und andere kommerzielle und nichtkommerzielle Organisationen, regelmäßig die mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbundenen Risiken zu erfassen.
Dabei sind die Institute berechtigt, wirksame Maßnahmen zur Vorbeugung und Abschwächung der Risiken zu ergreifen. Sie werden auch verpflichtet sein, sich unverzüglich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um rechtlich reagieren zu können, wenn Risiken festgestellt werden.
Darüber hinaus verstärken die vorgeschlagenen Änderungen die Überwachung von politisch exponierten Personen, die einer besonderen Überwachung unterliegen. Die Änderungen sehen vor, dass auch die bürgerlichen Ehefrauen von Beamten, Abgeordneten, Ministern, Richtern und Diplomaten sowie die Mitglieder ihrer Parteien, Geschäftspartner und Personen mit sozialen oder politischen Kontakten überwacht werden.
Um in Kraft zu treten, müssen die Änderungen in drei Lesungen angenommen und vom georgischen Präsidenten unterzeichnet werden.