Deutschland erklärt zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft für unerwünscht

Wien / DasFazit
Das deutsche Außenministerium hat den iranischen Geschäftsträger im Zusammenhang mit dem in Teheran verhängten Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd vorgeladen und zwei iranische Botschaftsmitarbeiter zu unerwünschten Personen erklärt. Dies teilte die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock am Mittwoch mit. Sie wurde von der Pressestelle des Ministeriums zitiert.
Der Verurteilte hat auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die BRD sieht in dem Urteil "eine Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsbürgers". "Die Bundesregierung hat zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und sie aufgefordert, Deutschland so schnell wie möglich zu verlassen", hieß es in der Erklärung. Berlin forderte Teheran auf, "das Todesurteil rückgängig zu machen".
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz kritisierte das Urteil und nannte es inakzeptabel.
"Wir verurteilen dies auf das Schärfste und fordern das iranische Regime auf, das Urteil zu überdenken", schrieb Scholz auf Twitter.