Kirgisistan verbietet die Ausfuhr von Weizen und Mehl
Wien / DasFazit
Das kirgisische Landwirtschaftsministerium schlägt vor, ein vorübergehendes Verbot für die Ausfuhr von Weizen und Weizenmehl außerhalb des Zollgebiets der EAWU einzuführen, berichtet DasFazit unter Bezugnahme auf den entsprechenden Entschließungsentwurf des kirgisischen Ministerkabinetts, der zur Diskussion gestellt wurde.
Das Verbot wird eingeführt, um die Ernährungssicherheit des Landes zu gewährleisten und die Marktpreise für Lebensmittelprodukte zu stabilisieren.
Ausgenommen sind die Wiederausfuhr, die Durchfuhr sowie die vom kirgisischen Kabinett gewährte humanitäre Hilfe für bestimmte Arten von landwirtschaftlichen Gütern außerhalb des Zollgebiets der EAWU.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Moratorium für einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt werden kann.