Aserbaidschan wird voraussichtlich die Rechtsgrundlage für das e TIR-Verfahren übernehmen

Wien / Dasfazitvivod
Das Inkrafttreten von Anhang 1 des Zollübereinkommens über die internationale Beförderung von Gütern unter dem Deckmantel von TIR Carnets (TIR-Übereinkommen) in Aserbaidschan, das die Rechtsgrundlage für das e TIR-Verfahren bildet, ist für Mai 2021 geplant.
Darüber sagt der Leiter der Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Zollausschlusses (SCC) Natig Achundov.
Ihm zufolge wird die technische Anpassung für die Anwendung dieses Verfahrens vom staatlichen Zollausschluss gemäß den technischen Spezifikationen durchgeführt, die von der Abteilung für nachhaltigen Verkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN ECE) entwickelt und von den Mitgliedsländern der Konvention TIR genehmigt wurden
"Das interne Verfahren für den Beitritt zum Rechtsrahmen wird vom Komitee eingeleitet. Sobald der Rechtsrahmen in Kraft tritt, werden wir bereit sein, umfassende Transporte innerhalb des eTIR-Systems zu starten", sagte Achundov.
Man soll betonen, dass das digitale eTIR-System als zukünftiges TIR-System zugelassen wurde - das einzige globale grenzüberschreitende Transitsystem.
Zur Erinnerung: Ziel des eTIR-Projekts und insbesondere des internationalen eTIR-Systems ist es, den sicheren Datenaustausch zwischen nationalen Zollsystemen für den internationalen Transit von Waren, Fahrzeugen oder Containern gemäß den Bestimmungen der TIR Konvention zu gewährleisten und um es den Zollbehörden zu ermöglichen, Daten zu verwalten, die sich auf Garantien beziehen, die Garantieketten autorisierten Benutzern des TIR-Systems gewähren.