Deutschland beschließt Änderungen des Energiesicherheitsgesetzes, um Unternehmen leichter helfen zu können
Wien / Dasfazit
Der Bundestag hat vor dem Hintergrund einer schwierigen Gasversorgungslage am Donnerstagabend die Änderungen des Energiesicherheitsgesetzes beschlossen, die das Verfahren zur Gewährung staatlicher Hilfen an betroffene Energieunternehmen wie Uniper vereinfachen. Dasfazit berichtet mit Bezug auf DPA.
Laut der Quelle erweitern die genehmigten Änderungen die Instrumente der Energiesicherheitspolitik. So könnte optional ein Umlageverfahrenssystem eingerichtet werden, um Gaspreiserhöhungen für Energieversorger gleichmäßiger an die Verbraucher weiterzugeben. Allerdings will die Bundesregierung den Einsatz dieser Instrumente verhindern. Gesetzesänderungen, die der Bundestag beschlossen hat, müssen am Freitag vom Bundesrat gebilligt werden.
Gleichzeitig hat der Bundestag angesichts der Gaskrise den Weg für die vorübergehende Nutzung von mehr Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung freigemacht, die derzeit nur begrenzt verfügbar sind, kurz vor der Schließung stehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bereits angekündigt, die notwendigen Ministerialverordnungen zur Aktivierung der sogenannten Gasersatzreserve vorzubereiten.
Gleichzeitig lehnte der Bundestag den Vorschlag der Oppositionsfraktion von CDU/CSU ab, den Betrieb der drei verbleibenden Atomkraftwerke in Deutschland zu verlängern.
In Deutschland wurden bereits Änderungen des Energiesicherheitsgesetzes vorgenommen, die vorsahen, dass die Behörden im akuten Krisenfall das Recht haben, Energieunternehmen unter vorübergehender Verwaltung zu übertragen und als letztes Mittel sogar zu verstaatlichen. Insbesondere kann das Wirtschaftsministerium ein Unternehmen, das eine kritische Energieinfrastruktur betreibt, an eine externe Verwaltung übertragen, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass das Unternehmen ohne diese seine Aufgaben zur Sicherstellung der Tätigkeit im Energiesektor nicht erfüllen kann. Eine Verstaatlichung ist möglich, wenn die externe Verwaltung nicht ausreicht, um die Energiesicherheit zu gewährleisten.
Am Donnerstag zuvor hatte das Handelsblatt unter Berufung auf Quellen berichtet, dass die Bundesregierung die Option nicht ausschließt, mehr als 30 % der Aktien des anderen deutschen Energiekonzerns Uniper zu erwerben, um dem Unternehmen aufgrund der schwierigen Situation zu helfen. Voraussetzung für einen möglichen Anteilskauf ist ihrer Meinung nach die Bedeutung einer Investment-Grade-Bonität für das Geschäft des Energieunternehmens. Wie das Handelsblatt feststellt, ist die Verstaatlichung von Uniper theoretisch möglich, auch durch eine deutliche Kapitalerhöhung.