Europäischer Rat nennt entscheidende Maßnahmen für das Gleichgewicht auf dem Energiemarkt
Wien / Dasfazit
Der Europäische Rat fordert den Rat und die Europäische Kommission auf, dringend konkrete Entscheidungen über einige zusätzliche Maßnahmen zum Energiemarkt vorzulegen, berichtet Dasfazit am 21. Oktober mit Bezug auf den Europäischen Rat.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
- freiwilliger gemeinsamer Einkauf von Gas, mit Ausnahme der verbindlichen Bündelung der Nachfrage für ein Volumen, das 15 Prozent des Speicherfüllungsbedarfs entspricht, je nach nationalem Bedarf, und die Beschleunigung der Verhandlungen mit zuverlässigen Partnern, um für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften anzustreben, indem das kollektive Marktgewicht der Union genutzt und die EU-Energieplattform, die auch für den westlichen Balkan und die drei assoziierten östlichen Partner offen ist, voll ausgeschöpft wird;
- bis Anfang 2023 eine neue ergänzende Benchmark, die die Bedingungen auf dem Gasmarkt genauer widerspiegelt;
- einen zeitlich befristeten dynamischen Preiskorridor für Erdgastransaktionen zur sofortigen Begrenzung von Episoden überhöhter Gaspreise unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 23 Absatz 2 des am 18. Oktober 2022 vorgeschlagenen Verordnungsentwurfs des Rates;
- bis Anfang 2023 eine neue ergänzende Benchmark, die die Bedingungen auf dem Gasmarkt genauer widerspiegelt;
- einen zeitlich befristeten dynamischen Preiskorridor für Erdgastransaktionen zur sofortigen Begrenzung von Episoden überhöhter Gaspreise unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 23 Absatz 2 des am 18. Oktober 2022 vorgeschlagenen Verordnungsentwurfs des Rates;
- einen befristeten EU-Rahmen für die Begrenzung des Gaspreises bei der Stromerzeugung, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, ohne Änderung der Merit-Order, bei gleichzeitiger Verhinderung eines steigenden Gasverbrauchs, unter Berücksichtigung der Finanzierungs- und Verteilungseffekte sowie der Auswirkungen auf die Stromflüsse über die EU-Grenzen hinaus;
- Verbesserung der Funktionsweise der Energiemärkte, um die Markttransparenz zu erhöhen, Liquiditätsstress zu mindern und Faktoren zu beseitigen, die die Volatilität der Gaspreise verstärken, und gleichzeitig die finanzielle Stabilität zu gewährleisten;
- Beschleunigung der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, um den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze zu intensivieren, auch durch Sofortmaßnahmen auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV;
- Maßnahmen der Energiesolidarität im Falle von Unterbrechungen der Gasversorgung auf nationaler, regionaler oder Unionsebene, sofern keine bilateralen Solidaritätsabkommen bestehen;
- verstärkte Bemühungen um Energieeinsparungen;
- Mobilisierung der relevanten Instrumente auf nationaler und EU-Ebene.