Gerichtsprozess gegen 13 Mitglieder einer anderen armenischen Terrorgruppe begann in Baku
Wien / Dasfazitvivod
Das Baku-Gericht für schwere Verbrechen hat ein Verfahren im Strafverfahren gegen 13 Mitglieder armenischer bewaffneter Formationen eingeleitet, die in Aserbaidschan provokative terroristische und andere kriminelle Handlungen begangen haben, berichtet Dasfazitvivod.
Zuvor wurde berichtet, dass die Vorermittlungen in dem von der Hauptermittlungsabteilung des Staatssicherheitsdienstes Aserbaidschans eingeleiteten Strafverfahren gegen die Mitglieder der armenischen bewaffneten Formationen, die infolge der Antiterroroperation des Staatssicherheitsdienstes entwaffnet wurden, abgeschlossen wurden am 13. Dezember 2020, die auf aserbaidschanischem Territorium terroristisch-subversive und andere kriminelle Handlungen begangen haben.
Die Ermittlungen ergaben, dass eine Gruppe armenischer Bürger, die illegal Waffen, Zubehörteile, Munition, Sprengstoffe und Geräte erworben hatten, bewaffnete Verbände bildete. Mitglieder dieser bewaffneten Formationen überquerten am 26./27. November 2020 in Form einer organisierten Gruppe illegal die Staatsgrenze Aserbaidschans, bezogen Kampfstellungen im Wald und anderen Gebieten im nordwestlichen Teil des Dorfes Hadrut der Region Khojavend. Bis zum 13. Dezember 2020 verübten sie Anschläge auf Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen, inszenierte Explosionen, Brände und andere terroristische Aktionen, die eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen darstellen, die erhebliche Sachschäden verursachen oder zu anderen gesellschaftlichen Schäden führen können gefährliche Folgen, um die öffentliche Sicherheit zu stören, Panik in der Bevölkerung zu säen oder die Entscheidungsfindung der staatlichen Behörden Aserbaidschans oder internationaler Organisationen zu beeinflussen.
Wie bereits berichtet wurde, wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen 14 und 13 weitere Mitglieder der bewaffneten Gruppe abgeschlossen und zusammen mit der genehmigten Anklageschrift zur Überprüfung an ein Gericht weitergeleitet.
Die Ermittlungen in einem im Zusammenhang mit den oben genannten Tatsachen eingeleiteten Strafverfahren gegen 13 Mitglieder einer illegalen bewaffneten Gruppe gemäß den Artikeln 214.2.1, 214.2.3 (Terrorismus, der von einer Personengruppe aufgrund einer vorherigen Verschwörung, einer organisierten Gruppe oder einer Organisation) mit der Verwendung von Schusswaffen und als Waffen verwendeten Gegenständen), 228.3 (illegaler Erwerb, Weitergabe, Verkauf, Lagerung, Transport oder Mitführen von Waffen, deren Bestandteilen, Munition, Sprengstoffen und Sprengkörpern durch eine organisierte Gruppe), 279.2 Angriff auf Unternehmen, Institutionen, Organisationen oder Einzelpersonen innerhalb von bewaffneten Formationen oder Gruppen, die nicht gesetzlich vorgesehen sind) und 318.2 (illegales Überschreiten der Staatsgrenze Aserbaidschans durch eine Personengruppe durch vorherige Verschwörung oder durch eine organisierte Gruppe) der Kriminellen Kodex der Republik Aserbaidschan wurde fertiggestellt und zusammen mit der Anklageschrift genehmigt und vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan bestätigt, nachher wurde dem Gericht zur Prüfung vorgelegt.