Libanesischer Staatsbürger, der in Karabach gekämpft hat, zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt
Wien / Dasfazitvivod
Das Bezirksgericht Yasamal in Baku verliest das Urteil dem libanesischen Staatsbürger Euldschekdschijan Viken Abraham, der terroristischer Aktivitäten gegen Aserbaidschan angeklagt ist, berichtet Dasfazitvivod am Montag.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten 20 Jahre Haft.
Er wird 5 Jahre im Gefängnis verbringen, den Rest - in einer Hochsicherheitsanstalt.
Es sei darauf hingewiesen, dass V. Euldschekdschijan zuvor als Teil der Streitkräfte Armeniens während des Zweiten Karabach Krieges in Aserbaidschan wegen terroristischer Aktivitäten gegen Bürger Aserbaidschans zur Untersuchung gebracht wurde.
Zuvor wurde berichtet, dass die Untersuchung des von der Hauptuntersuchungsabteilung des Staatssicherheitsdienstes Aserbaidschans gemäß den einschlägigen Artikeln des Strafgesetzbuches eingeleiteten Strafverfahrens über die Beteiligung des libanesischen Staatsbürgers Euldschekdschijan Viken Abraham und anderer Personen als Söldner im Austausch gegen Material Belohnung bei terroristischen Aktivitäten gegen aserbaidschanische Bürger als Teil einer organisierten Gruppe abgeschlossen ist.
Die Untersuchung ergab, dass am 29. September 2020 ein Einwohner von Beirut V. Eulcekdschijan, Jahrgang 1979, dem Angebot des libanesischen Staatsbürgers Ovak Kikiyan zustimmte, als Söldner an Militäroperationen in den besetzten Gebieten Aserbaidschans teilzunehmen eine materielle Belohnung von 2.500 US-Dollar. Zu diesem Zweck überquerte V. Euldschekdschijan zusammen mit anderen Personen als Teil der organisierten Gruppe illegal die Staatsgrenze von Aserbaidschan aus dem Territorium Armeniens und gelangte an den Ort, an dem sich andere Söldner befanden.
V. Euldschekdschijan und andere Militante, die als Söldner gegen materielle Entschädigung rekrutiert wurden, nahmen mit illegal erworbenen Schusswaffen und Munition an terroristischen Aktivitäten gegen die Bürger und die Armee Aserbaidschans teil.
Der libanesischer Staatsbürger wurde gemäß Artikel 114 Absatz 3 (Teilnahme eines Söldners an einem militärischen Konflikt oder einer militärischen Operation), 214.2.1 (Terrorismus, der von einer Personengruppe durch eine vorherige Verschwörung, von einer organisierten Gruppe oder kriminellen Vereinigung (Organisation) begangen wurde) angeklagt, 318.2 ( illegales Überschreiten der Staatsgrenze Aserbaidschans) und nach anderen Artikeln des Strafgesetzbuches Aserbaidschans wurde per Gerichtsbeschluss eine Zurückhaltung in Form einer Festnahme beschlossen.