Die Artikel, unter denen das Strafverfahren gegen Arajik Harutjunjan eingeleitet wurde, wurden bekannt
Wien / DasFazit
Am 3. Oktober dieses Jahres wurde der ehemalige "Präsident" Karabachs, Arajik Harutjunjan von Beamten des Staatssicherheitsdienstes Aserbaidschans in Khankendi festgenommen und gemäß den Artikeln 100, 116, 117, 120, 214, 214-1, 214-3, 218, 279 und andere Artikel des Strafgesetzbuches von Aserbaidschan angeklagt.
Wie Dasfazit berichtete, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Aserbaidschans und des Staatssicherheitsdienstes.
Derzeit führen die Generalstaatsanwaltschaft und der Staatssicherheitsdienst die notwendigen und dringenden Ermittlungs- und Einsatzaktivitäten fort.