Gericht in Deutschland entscheidet über die Veröffentlichung der Namen von Unternehmen, die an der Fertigstellung von Nord Stream 2 beteiligt waren - Stiftung
Wien / Dasfazit
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Klage auf Offenlegung der Namen aller an der Fertigstellung der Nord Stream 2-Gaspipeline beteiligten Unternehmen nicht abgewiesen. Dies geht aus einer Erklärung hervor, die am Donnerstag auf der Website der Stiftung für Klima und Umwelt MV veröffentlicht wurde, berichtet Dasfazit.
"Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen. Das bedauern wir sehr. Wir werden nun entgegen unserer festen Überzeugung die Namen auch vieler Unternehmen aus MV nennen müssen. Diese Unternehmen haben sich nichts vorzuwerfen. Sie haben rechtmäßig gehandelt. Und sie haben Landtag und Landesregierung vertraut, die einen Schutzschirm gegen die US-Sanktionen versprochen haben", so die Stiftung in einer Erklärung.
Die Organisation wies auch darauf hin, dass die genannten Unternehmen aufgrund des Gerichtsurteils mit "öffentlichen Angriffen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten" konfrontiert werden könnten.
Zuvor hatten Bild und Welt gegen die Stiftung für Klima und Umwelt MV geklagt und die Offenlegung der Namen von Unternehmen gefordert, die an der Fertigstellung des Nord Stream 2-Projekts beteiligt sind. Beide Zeitungen sind Teil des Medienkonzerns "Axel Springer".
Die Umweltstiftung "Klima- und Umweltschutz MV" wurde am 19. Januar 2021 im Land Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Nord Stream 2 AG gegründet. Zu den Zielen der Organisation gehört es, "zum weiteren Bau der Nord Stream 2-Gaspipeline beizutragen". Eine Reihe deutscher Politiker, vor allem von den Grünen, haben die Stiftung scharf kritisiert und argumentiert, dass die regionalen Behörden im Interesse Moskaus und Gazproms handeln.